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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15   

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https://dejure.org/2016,23878
LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15 (https://dejure.org/2016,23878)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2016 - 6 Sa 236/15 (https://dejure.org/2016,23878)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2016 - 6 Sa 236/15 (https://dejure.org/2016,23878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 BBiG 2005, § 623 BGB
    Berufsausbildungsverhältnis - Aufhebungsvereinbarung

  • IWW

    §§ 623, 10 Abs. 2 BBiG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, § 21 Abs. 1 Satz 1 BBiG, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 1 ArbGG, § 10 Abs. 2 BBiG, § 623 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, §§ 10 Abs. 2 BBiG, 623 BGB, §§ 119, 123 BGB, §§ 97, 269 Abs. 3 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmliche Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses mit sofortiger Wirkung bei unbegründeten Einwendungen des Auszubildenden gegen die erstinstanzliche Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 10; BGB § 623
    Berufsausbildungsverhältnis; Beweiswürdigung; Blankett Erklärung; Echtheit; Schriftform; Urkunde; Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Einvernehmliche Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses mit sofortiger Wirkung bei unbegründeten Einwendungen des Auszubildenden gegen die erstinstanzliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15
    Bei der Prüfung der Frage, ob die einschlägigen Formvorschriften beachtet worden sind, ist festzustellen, ob der - gegebenenfalls im Wege der Auslegung ermittelte - Parteiwille in der vorgeschriebenen Form der Erklärungen zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).

    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen hierbei berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille der Parteien in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23 mwN, aaO).

  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15
    Hierbei kann dahinstehen, ob es das Schriftformgebot des §§ 10 Abs. 2 BBiG, 623 BGB nach seinem Sinn und Zweck grundsätzlich gebietet, im Falle der Blanko-Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages hinsichtlich eines Berufsausbildungsverhältnisses auch die Ermächtigung zur Ausfüllung des Blanketts der Schriftform zu unterwerfen (vgl. für die Blankounterzeichnung einer Arbeitnehmer-Eigenkündigung: LAG Hamm 11. Juni 2008 - 18 Sa 302/08 - Rn. 32, vgl. auch BGH 09. Dezember 1998 - IV ZR 306/97 - jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15
    Von der Entscheidung über den Feststellungsantrag hängt auch die Entscheidung über die Zahlungsanträge ab, weshalb es keines besonderen Feststellungsinteresses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO bedarf (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 24, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15
    Soweit der Kläger schließlich beanstandet, das Gutachten gehe lediglich mit einer "leicht überwiegende Wahrscheinlichkeit' von seiner Urheberschaft bezüglich der Unterschriften aus, kann dahinstehen, ob ein derartiger Befund im Schriftsachverständigengutachten als alleinige Grundlage für eine Beweiswürdigung zu Lasten des Klägers geeignet sein könnte (vgl. zur strafrechtlichen Bewertung der "hohen Wahrscheinlichkeit': BGH 24. Juni 1982 - 4 StR 183/82 - Rn. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 136/81

    Grundstückskauf - Sicherungsabrede - Formerfordernis - Notarielle Beurkundung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15
    Der Beurkundungszwang erstreckt sich auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Rechtsgeschäft zusammensetzt (BGH 27. Oktober 1982 - V ZR 136/81 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15
    Daher wird auch eine Änderung oder Ergänzung des über den Unterschriften stehenden Textes durch die Unterschriften gedeckt, sofern die Änderung oder Ergänzung dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht (BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - Rn. 49, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 11.06.2008 - 18 Sa 302/08

    Kündigung des Arbeitnehmers; Blankounterschrift; Schriftformerfordernis;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 6 Sa 236/15
    Hierbei kann dahinstehen, ob es das Schriftformgebot des §§ 10 Abs. 2 BBiG, 623 BGB nach seinem Sinn und Zweck grundsätzlich gebietet, im Falle der Blanko-Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages hinsichtlich eines Berufsausbildungsverhältnisses auch die Ermächtigung zur Ausfüllung des Blanketts der Schriftform zu unterwerfen (vgl. für die Blankounterzeichnung einer Arbeitnehmer-Eigenkündigung: LAG Hamm 11. Juni 2008 - 18 Sa 302/08 - Rn. 32, vgl. auch BGH 09. Dezember 1998 - IV ZR 306/97 - jeweils zitiert nach juris).
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